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DNS delegieren

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise des "delegierens" einer Domain


Namenserklärung

Delegieren bedeutet das Festlegen des/der zuständigen Nameserver für eine Zone. Nach dem delegieren können die Nameserver selbstständig Hostnamen und Subdomains verwalten.

Zuständigkeit

Delegieren muss der Betreiber des übergeordneten Domainlevels erledigen. Soll z.B. einfach eine neue .de-Domain registriert werden, so muss der Betreiber der Top Level Domain (TLD) "de" (die DeNIC) die Delegation einrichten, also die Weiterleitung zu den zuständigen Nameservern der neuen Second Level Domain in seine Zone eintragen.

Soll dagegen eine Subdomain angelegt werden (beispielsweise technik.grossefirma.de), dann kann dies nur ein Zonenverwalter der übergeordneten Domain (grossefirma.de) erledigen.

Vorgehensweise im Hetzner Domain Registration Robot

Die DeNIC und andere Registries akzeptieren Delegierungsaufträge nur von Providern, die Partnerverträge abgeschlossen haben.

Die Registrierung und Delegation einer Domain erfolgt bei Hetzner über den Domain Registration Robot, dies ist hier im Wiki in diesem Artikel beschrieben: Robot-Tutorial-Domainregistrierung

Selbst Subdomains delegieren: Einträge in der übergeordneten Zonendatei

Beispiel: in der Domäne "grossefirma.de" soll eine Subdomain "technik.grossefirma.de" angelegt werden:

Es muss mindestens ein Eintrag vom Typ "NS" in der Zonendatei der Domain "grossefirma.de" angelegt werden:

  technik       1800       IN      NS       ns.technik

Achtung: IP-Adressen in NS-Records sind ungültig! Daher muss zusätzlich noch, falls der zuständige Nameserver innerhalb der neuen Domain liegt, ein "Glue-Record" in der Zonendatei der Domain "grossefirma.de" angelegt werden:

  technik       1800       IN      NS       ns.technik
  ns.technik    3600       IN      A        213.133.99.99

Genauere Informationen zur Delegation findet man im Artikel DNS_Subdomain_anlegen



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